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Eigenverbrauchslösung

Mit «Mein Strom» in der Liegenschaft den Solarstrom nutzen. Scheint die Sonne nicht, dann liefern das EWR den Strom.

Werden Sie Stromproduzent/-in!

Der in einer Mehrfamilien-Liegenschaft produzierte Solarstrom kann den Bewohnerinnen und Bewohnern der Liegenschaft (Mieter oder Stockwerkeigentümer) zur Verfügung gestellt werden. Bei der Eigenverbrauchslösung kaufen wir den Produzentinnen und Produzenten den Solarstrom ab und verkaufen diesen als Stromprodukt «Mein Strom» ohne Aufschlag und unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer an die Bewohnerinnen und Bewohner der Liegenschaft (Endverbraucher) weiter.

Was wir häufig zum Thema Eigenverbrauchslösung gefragt werden:

Was versteht man unter Eigenverbrauch?

Strom, der in der Solaranlage produziert und zeitgleich durch beliebige Endverbraucherinnen und -verbraucher in der Liegenschaft genutzt wird, fällt unter den Begriff Eigenverbrauch. Darunter fällt auch Solarstrom, der zuerst in einem Batteriespeicher zwischengespeichert und später durch beliebige Endverbraucherinnern und -verbraucher innerhalb der Liegenschaft genutzt wird.

Wie funktioniert eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)?

Wir kaufen den Produzentinnen und Produzenten den produzierten Solarstrom ab und treten gegenüber den Bewohnerinnen und -bewohnern (Endverbrauchern) als Stromlieferantin auf. Die Endverbraucherinnen und -verbraucher bleiben unsere Stromkundinnen und -kunden. Standardmässig erhalten sie das Stromprodukt «Mein Strom» in Verbindung mit unserem Basis-Strom. So sind sie auch in Zeiten, in denen die Solarstromanlage keinen oder zu wenig Strom produziert, bestens versorgt, da die Stromlieferung in diesen Fällen aus dem Stromnetz des EWR erfolgt. Die Nutzung von «Mein Strom» durch die Endverbraucherinnen und -verbraucher ist freiwillig. Zudem sind wir für die korrekte Abrechnung besorgt.

Gibt es Grenzen für die Nutzung von «Mein Strom»?

Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen kann derzeit «Mein Strom» nur am Ort der Produktion genutzt werden. Die Nutzung in mehreren Liegenschaften ist nur möglich, wenn für die Verteilung das Stromnetz des EWR nicht genutzt wird.

Was ist überschüssig produzierte Energie?

Überschüssige Energie liegt dann vor, wenn die Anlage mehr Energie produziert, als zeitgleich durch die Bewohnerinnen und Bewohner in der Liegenschaft verbraucht oder in einem Batteriespeicher zwischengespeichert wird.

Was passiert mit überschüssig produzierter Energie?

Überschüssig produzierte Energie wird ins Netz des EWR gespeist und den Produzentinnen und Produzenten vergütet. Die Übernahme von überschüssiger Energie in unser Verteilnetz erfolgt zu den jeweils anwendbaren, publizierten Vergütungssätzen des EWR (Preise für die Rücklieferungen aus erneuerbarer Energie).

Bau und Betrieb der Solaranlage

Produzentinnen und Produzenten sind für den Bau und den Betrieb der Solaranlage sowie für deren Unterhalt und Finanzierung verantwortlich. Er sorgt insbesondere für die notwendigen Bewilligungen und das Einhalten der einschlägigen technischen Vorgaben. Zukünftig notwendige Anpassungen nimmt er auf eigene Kosten vor.

Kurz und bündig

Vorteile für Sie als Produzent/-in

  • Das EWR kauft Ihnen den durch Sie produzierten Solarstrom ab.
  • Sie (Produzent/-in) erhalten eine Gutschrift für den produzierten und zeitgleich durch die Endverbraucherinnen und -verbraucher genutzten Solarstrom, wie auch für die ins Netz zurückgespeiste Energie.
  • Rechnungsstellung an die Kundinnen und Kunden, Übernahme des Delkredererisikos und Inkasso erfolgt durch das EWR.
  • Endverbraucher innen und -verbraucher bleiben direkte Kundinnen und Kunden des EWR.
  • Die Bilanzierung der von Produzentinnen und Produzenten produzierten und von Endverbrauchern verbrauchten Energiemengen erfolgt durch das EWR.
  • Sämtliche Zähler werden durch das EWR installiert, betrieben und abgelesen.
  • Das EWR liefert den zusätzlich benötigten Strom in Zeiten, in denen nicht genügend Solarstrom zur Verfügung steht.

Vorteile für Endverbraucher/-innen

  • Das Stromprodukt «Mein Strom» wird vor Ort produziert und ist 100 % ökologisch und erneuerbar.
  • Attraktiver Preis: «Mein Strom» ist 4 Rp./kWh günstiger als der Bezug des Standard-Stromproduktes aus dem Netz des EWR. Die Preisuntergrenze liegt bei 12 Rp./kWh.
  • Die Endverbraucherinnen und -verbraucher bleiben Kundinnen und Kunden des EWR und können dadurch auch Mitglied der Genossenschaft EWR bleiben oder es noch werden.

Es gelten für den Anschluss und den Betrieb der Anlage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen «Energieprodukte» und alle der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumente des EWR, welche in Bezug auf den Anschluss und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie verfasst wurden und auf der offiziellen Internetseite des EWR abrufbar sind, sowie die Branchendokumente des VSE und die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen analog.

Bei Fragen hilft Ihnen unser technischer Kundenbetreuer gerne weiter.

Preise und Konditionen – Preisstand: Januar 2024

Preis für «Mein Strom»

Das EWR kauft den Produzentinnen und Produzenten den für den Eigenverbrauch produzierten Solarstrom zum Referenzpreis minus 4 Rp./kWh ab und stellt diesen den Endverbraucherinnen und -verbrauchern ohne Aufschlag und unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer in Rechnung. Als Referenzpreis gilt der Preis für den jeweiligen Strombezug aus dem Netz für das Produkt Basis-Strom Haushalte, inklusive Netznutzung, Zuschläge und Abgaben, exklusive Grundgebühr. Der Referenzpreis wird jährlich den jeweiligen Tarifen des EWR entsprechend angepasst. «Mein Strom» ist somit 4 Rp./kWh günstiger als der Bezug des Standard-Stromproduktes aus dem Netz des EWR. Der günstige Preis steigert die Attraktivität des Eigenverbrauchs bei den Endverbraucherinnen und -verbrauchern. Für «Mein Strom» gilt unabhängig vom Referenzpreis eine Preisuntergrenze von 12 Rp./kWh. Durch die Preisuntergrenze werden die langfristigen Betriebs- und Kostenbedingungen der Produzentinnen und Produzenten gesichert.

Berechnungsbeispiel für das Jahr 2024 (Preise ohne MWST):

Referenzpreis 2024
Basis-Strom
Mittelwert aus Hoch-/Niedertarif
14,30 Rp./kWh
Netznutzung Haushalt
Mittelwert aus Hoch-/Niedertarif
7,55 Rp./kWh
Swissgrid SDL0,75 Rp./kWh
Winterreserve1,20 Rp./kWh
Netzzuschlag2,30 Rp./kWh
Abgabe an Gemeinwesen0,15 Rp./kWh
Total Referenzpreis 202426,25 Rp./kWh
Abschlag-4,00 Rp./kWh
Strompreis Eigenverbrauch 2024 / Produzentenvergütung 202422,25 Rp./kWh

Vergütung überschüssiger Energie

Die Vergütung in der EVG produzierter und überschüssig ins Netz des EWR eingespeister Energie richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarif: Preise für Rücklieferungen aus erneuerbaren Energien.

Strompreis Netzbezug

Der Strombezug aus dem Netz erfolgt zu den jeweils gültigen Tarifen des EWR.

Dienstleistungspreise

Einmalige Kosten (exkl. MWST)
Aufsetzen der Verträge und Integration ins ERP-SystemCHF 120.00
Plus zusätzlich pro Endverbrauchs-ZählerCHF 30.00
Montage und Anschluss der ÜbergabemessungCHF 70.00
hierzu Wandlermessung (falls nötig)CHF 150.00
Produktionsmessung (pro)CHF 70.00
hierzu Wandlermessung (falls nötig)CHF 150.00

Weitere Kosten für allfällige Anpassungen am Netzanschlusspunkt werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt. Wird nach Inbetriebnahme der EVG die Installation weiterer zusätzlicher Zähler notwendig, werden die Aufwände zu den Standard-Ansätzen für Neuinstallationen in Rechnung gestellt.

Wiederkehrende Kosten (exkl. MWST)

Wiederkehrende Kosten (exkl. MWST)
Dienstleistung Bilanzierung jährlich (pro Hauptmessung)CHF 120.00
Mess-/Abrechnungsaufwand monatlich pro Messpunkt (z. B.: 1 Allgemein, 2 Gewerbe, 10 Wohnungen)CHF 3.00