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EVG «Mein Strom»

Werden Sie Stromproduzent-in!

Mit der Eigenverbrauchslösung (EVG) «Mein Strom» nutzen Sie den in der Liegenschaft produzierte Solarstrom.
Scheint die Sonne nicht, dann liefert das EWR den Strom.

Eigenvergrauchsgemeinschaft (EVG) «Mein Strom»

Was ist eine Eigenverbrauchsgemeinschaft?

Eigentümerinnen und Eigentümer (nachfolgend Produzenten genannt) einer Solaranlage können ihren selbst-produzierten Solarstrom den Bewohnenden, Mietenden und oder Stockwerkeigentümern in ihrer Liegenschaft zur Verfügung stellen. Dies gilt für Mietende und Stockwerkeigentümer gleichermassen.

Wie funktioniert eine Eigenverbrauchsgemeinschaft?

Mit «Mein Strom» vergüten wir den selbst produzierten Strom, welchen die Endkunden im Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude nutzen. Die Vergütung für den Eigenverbrauch ist höher als die Vergütung für die Rückspeisung des überschüssigen Stromes ins Netz. Damit können Produzenten eine hohe Rentabilität mit ihrer Solaranlage erreichen.

Für Endkunden ändert sich nichts. Sie bleiben weiterhin Kundinnen und Kunden des EWR und profitieren wie bisher von unseren Leistungen. Ausserdem können sie ihr Stromprodukt frei wählen. Das heisst sie wählen nebst «Mein Strom» ein ergänzendes Stromprodukt, für Zeiten, in denen kein Solarstrom produziert wird, aus unserem Angebot.

Für Produzenten fällt nur ein sehr geringer administrativer Aufwand an. Die Verantwortung für die Stromlieferung, die Erfassung des Verbrauchs sowie die Abrechnung liegt vollständig beim EWR.

Auch das Inkassorisiko wird durch das EWR übernommen. Für diese umfassende Dienstleistung verrechnen wir Ihnen lediglich eine Dienstleistungsgebühr.

Was passiert mit überschüssig produzierter Energie?

Energie, welche nicht durch die Bewohnenden zeitgleich verbraucht oder in einem Speicher zwischengespeichert werden kann, wird ins Netz des EWR gespeist und den Produzenten vergütet. Die Übernahme von überschüssiger Energie in das Verteilnetz des EWR erfolgt zu den jeweils anwendbaren, publizierten Vergütungssätzen des EWR (Preise für die Rücklieferungen aus erneuerbarer Energie).

Virtuelle Eigenverbrauchslösung (vEVG)

Mit «Mein Strom» kann auch die Anschlussleitung sowie die lokale elektrische Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch genutzt werden. Dadurch ist es möglich, dass auch benachbarte Liegenschaften ohne eigene Solaranlage an der Eigenverbrauchslösung teilnehmen. Dafür ist eine vorgängige Abklärung nötig.

Bau und Betrieb?

Für den Bau und den Betrieb der Solaranlage, sowie für deren Unterhalt und für deren Finanzierung sind die Produzenten verantwortlich. Sie sorgen insbesondere für die notwendigen Bewilligungen und die Einhaltung der einschlägigen technischen Vorgaben und nehmen zukünftig notwendige Anpassungen auf eigene Kosten vor.

Schema Eigenverbrauchslösung Photovoltaik

Kurz und bündig

Vorteile für Produzenten

  • Das EWR kauft den Produzenten den produzierten Solarstrom ab.
  • Produzenten erhalten eine Gutschrift für den produzierten und zeitgleich durch die Endverbraucher genutzten Solarstrom, wie auch für die ins Netz zurück gespeiste Energie.
  • Rechnungsstellung an die Kunden, Übernahme des Delkredererisikos und Inkasso erfolgt durch das EWR.
  • Endverbrauchende bleiben direkte Kunden des EWR.
  • Die Bilanzierung der vom Produzenten produzierten und von Endverbrauchenden verbrauchten Energiemengen erfolgt durch das EWR.
  • Sämtliche Zähler werden durch das EWR installiert, betrieben und abgelesen.
  • Das EWR liefert den zusätzlich benötigten Strom in Zeiten, in denen nicht genügend Solarstrom zur Verfügung steht.

Vorteile für Endverbrauchende

  • Das Stromprodukt «Mein Strom» wird vor Ort produziert und ist 100% ökologisch und erneuerbar.
  • Attraktiver Preis: «Mein Strom» ist 4 Rp./KWh günstiger als der Bezug des Standard-Stromproduktes aus dem Netz des EWR. Die Preisuntergrenze liegt bei 12. Rp./KWh.
  • Die Endverbrauchende bleiben Kundinnen bzw. Kunden des EWR und können dadurch auch Mitglied der Genossenschaft EW Romanshorn bleiben oder es noch werden

Preise und Konditionen

Das EWR stellt den Teilnehmenden die anteilig selbst produzierte Energie mit einem Abschlag auf den Eigenverbrauch in Rechnung. Die aus dem Netz bezogene Energie wird unter Berücksichtigung der geltenden Tarife abgerechnet. Produzenten erhalten eine Vergütung für den Eigenverbrauch sowie für die überschüssige, ins Netz eingespeiste Energie. Die Rechnungsstellung an die Teilnehmenden sowie die Übernahme des Delkredererisikos und das Inkasso erfolgen durch das EWR. 

Welche Energiegemeinschaften gibt es?
Vergleich EVG, vEVG, ZEV, vZEV, LEG

Es gelten für den Anschluss und den Betrieb der Anlage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen «Energieprodukte» und alle der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumente des EWR, welche in Bezug auf den Anschluss und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie verfasst wurden und auf der offiziellen Internetseite des EWR abrufbar sind, sowie die Branchendokumente des VSE und die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen analog.