Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Was ist eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft?
Seit 2026 können lokale Elektrizitätsgemeinschaften gegründet werden. Produzierende, Stromnutzende (Endverbrauchende) und Speichertreibende können sich zusammenzuschliessen, um gemeinsam den lokal produzierten Strom zu nutzen und untereinander zu teilen.
Dabei dürfen sie das öffentliche Verteilnetz zu vergünstigten Tarifen nutzen.
Wie funktioniert ein LEG?
Verbrauchende und Produzenten erneuerbarer Energie können sich zur einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zusammenschliessen. Durch den Zusammenschluss können alle Teilnehmenden von der produzierten Energie profitieren. Für die Verteilung kann das öffentliche Verteilnetz genutzt werden, eine LEG ist jedoch auf das Gemeindegebiet und auf dieselbe Netzebene limitiert. Je nach Netztoplogie kann das Verteilnetz mit einem Abschlag auf den Netznutzungstarifen von 20 oder 40 Prozent genutzt werden. Das EWR stellt die von ihr gelieferter Energie sowie die entsprechenden Netznutzungskosten dem einzelnen Teilnehmer in Rechnung. Für die aus der LEG-Produktion bezogene Energie werden lediglich die Netznutzungskosten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abschläge verrechnet.
Die Abrechnung der innerhalb der LEG erzeugten Energie erfolgt durch die Gemeinschaft.
Voraussetzungen LEG
- Alle Teilnehmenden müssen sich auf dem gleichen Gemeindegebiet und im gleichen Netzgebiet befinden.
- Alle Teilnehmenden sind auf der gleichen Netzebene angeschlossen
- Die Produktionsleistung beträgt im Verhältnis zur Anschlussleistung am Anschlusspunkt des LEGs mindestens 5 Prozent.
- Alle Teilnehmenden sind mit einem Smart-Meter ausgestattet

Unterschied LEG von einem vZEV
Während beim virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) die Grenzen des Zusammenschlusses am Netzanschlusspunkt enden, kann eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) über das gesamte Gemeindegebiet hinweg gebildet werden. Innerhalb eines ZEV fallen für die Nutzung des Verteilnetzes keine Netznutzungsgebühren an. Bei einer LEG hingegen kann das Verteilnetz zu einem reduzierten Tarif genutzt werden.
Wie gründe ich eine LEG? Das ist zu tun:
- Grundlagen prüfen
Ist ein LEG möglich, sind die Voraussetzungen erfüllt?
Sind alle Teilnehmenden in derselben Gemeinde, auf derselben Netzebene und beim EWR angeschlossen? - Eigentums- und Zustimmungsverhältnisse klären
Sind die Besitzverhältnisse klar geregelt und liegt das Einverständnis aller Parteien vor? - Technische Voraussetzungen prüfen
Sind die Produktionsanlagen in Betrieb. - Anmeldung vorbereiten
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wurden die vorgängigen Abklärungen mit dem EWR zur Netzsituation abgeschlossen und liegen sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig vor? - Interne Abrechnung
Ist die interne Abrechnung für den LEG-Strom organisiert? Das EWR stellt nur die Netznutzungskosten des LEG-Stroms der einzelnen Teilnehmenden in Rechnung.
Dienstleistungspreise Energiegemeinschaften
Das EWR stellt die von ihr gelieferter Energie sowie die entsprechenden Netznutzungskosten dem einzelnen Teilnehmenden in Rechnung. Für die aus der LEG-Produktion bezogene Energie werden lediglich die Netznutzungskosten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abschläge verrechnet.
Die Abrechnung der innerhalb der LEG erzeugten Energie erfolgt durch die Gemeinschaft.
Welche Energiegemeinschaften gibt es?
Vergleich EVG, vEVG, ZEV, vZEV, LEG

Es gelten für den Anschluss und den Betrieb der Anlage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen «Energieprodukte» und alle der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumente des EWR, welche in Bezug auf den Anschluss und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie verfasst wurden und auf der offiziellen Internetseite des EWR abrufbar sind, sowie die Branchendokumente des VSE und die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen analog.
