Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Was ist ein ZEV?
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ermöglicht es Eigentümern einer Liegenschaft mit Solaranlage den lokal produzierten Strom den dort wohnenden Personen – wie etwa Mietenden oder Stockwerkeigentümerschaften – zur Verfügung zu stellen. Dadurch wird der Eigenverbrauch der Solaranlage gesteigert und die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessert.
Im Rahmen eines Zusammenschlusses nutzen alle Beteiligten gemeinsam einen einzigen Netzanschluss und treten gegenüber dem Netzbetreiber als ein gemeinsamer Stromkunde auf.
Die interne Verteilung und Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt innerhalb der Gemeinschaft.
Wie funktioniert ein ZEV?
Das EWR stellt nur noch die Abrechnung für den gemeinsamen Netzanschluss.
Die einzelnen Endverbrauchenden beziehen den Strom vom ZEV. Die Erfassung der Messdaten der Endverbrauchenden kann entweder über private Zähler oder über Zähler des EWR erfolgen. Die Wahl der Messinfrastruktur hängt von den technischen Gegebenheiten und den Anforderungen ab. Wie die intern genutzte Energie und weitere Kosten aufgeteilt werden, regelt der ZEV selbst. Das EWR bietet für die interne Abrechnung keine Dienstleistung an, es stellt lediglich die Messdaten der von ihr gestellten Smart-Meter zur Verfügung.
Die überschüssige Energie am Netzanschluss wird ins Netz des EWR gespeist und dem ZEV vergütet. Die Übernahme von überschüssiger Energie in das Verteilnetz des EWR erfolgt zu den jeweils anwendbaren, publizierten Vergütungssätzen des EWR (Preise für die Rücklieferung aus erneuerbarer Energie)
Voraussetzungen für einen ZEV
- Verbrauch und Produktionsanlage sind hinter demselben Anschlusspunkt angeschlossen.
- Die Produktionsleistung beträgt im Verhältnis zur Anschlussleistung am Anschlusspunkt des ZEV mindestens 10 Prozent.
- Vertrag zwischen allen Beteiligten über Organisation und Abrechnung mit einem bevollmächtigten Ansprechpartner/Ansprechpartnerin (ZEV-Vertreter)
- Vorzeitige ZEV-Anmeldung gemäss EWR (2 Monate vor gewünschter Inbetriebnahme)
Was ist ein virtueller ZEV (vZEV)?
Ein virtueller ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ermöglicht es mehreren Liegenschaften, die an unterschiedlichen Standorten liegen, gemeinsam Solarstrom zu nutzen. Im Gegensatz zum klassischen ZEV, bei dem alle Teilnehmenden an einem gemeinsamen Netzanschluss angeschlossen sind, wird beim vZEV der Strom über die Anschlussleitung an das öffentliche Verteilnetz verteilt.
Die Teilnahme am virtuellen ZEV ist freiwillig, und nicht alle Bewohnenden eines Gebäudes müssen mitmachen.
Wie funktioniert ein vZEV?
Mehrere Liegenschaften schliessen sich zusammen, um gemeinsam Solarstrom zu nutzen, auch wenn diese sich an verschiedenen Standorten befinden. Die Verteilung erfolgt über die bestehenden Anschlüsse des öffentlichen Verteilnetzes. Der Zusammenschluss ist regulatorisch auf den Netzanschlusspunkt begrenzt, dafür sind vorzeitige Abklärungen mit dem EWR erforderlich. Der Netzanschlusspunkt ist die erste Verbindung der Anschlussleitung mit dem öffentlichen Verteilnetz, dieser Punkt kann sich entweder in der Verteilkabine oder in der Niederspannungs-Verteilung in einer Trafostation befinden.
Das EWR erstellt wie auch beim klassischen ZEV nur die Abrechnung des gemeinsamen virtuellen Netzanschlusses, die interne Aufteilung und Verrechnung ist Sache des ZEV.
Jede beteiligte Liegenschaft ist mit einem Smart-Meter ausgestattet. Das EWR bietet für die interne Abrechnung keine Dienstleistung an, es stellt lediglich die Messdaten der von ihr gestellten Smart-Meter zur Verfügung.
Voraussetzung für ein vZEV
- Vorzeitige Abklärung über Netztopologie
- Der Verbrauch und die Produktionsanlage sind am selben Netzanschlusspunkt
- Die gesamte Produktionsleistung des vZEV muss weiterhin mindestens 10 Prozent der gesamten Anschlussleistung des vZEV betragen
- Vertrag zwischen allen Beteiligten über Organisation und Abrechnung mit einer/-m bevollmächtigten Ansprechpartner/in (ZEV-Vertreter)
- Vorzeitige ZEV-Anmeldung gemäss EWR (2 Monate vor gewünschter Inbetriebnahme)

Unterschied ZEV / vZEV

Wie gründe ich ein ZEV / vZEV? Das ist zu tun:
- Grundlagen prüfen
Ist ein Zusammenschluss möglich, sind die Voraussetzungen erfüllt?
Kommt ein ZEV oder ein vZEV infrage?
Ist ein vZEV netztechnisch umsetzbar? - Eigentums- und Zustimmungsverhältnisse klären
Sind die Besitzverhältnisse klar geregelt und liegt das Einverständnis aller Parteien vor? - Anmeldung vorbereiten
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wurden die vorgängigen Abklärungen mit dem EWR zur Netzsituation abgeschlossen und liegen das Messkonzept sowie sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig vor? - Technische Umsetzung
Wurde die technische Umsetzung geplant und organisiert, wurde definiert ob private Messungen oder Messungen des EWR eingesetzt werden. - Interne Abrechnung
Ist die interne Abrechnung organisiert?
Nach der ZEV Gründung erhalten Sie nur noch eine gesamt Rechnung durch das EWR
Dienstleistungspreise für Energiegemeinschaften
Das EWR stellt nur noch die Abrechnung für den gemeinsamen Netzanschluss, für die interne Abrechnung bietet das EWR keine Dienstleistung an. Der Zusammenschluss kann mehrere Gebäude enthalten mit demselben Netzverknüpfungspunkt. Die Messdienstleistung sowie die Bereitstellung der Messdaten können entweder durch das EWR oder durch einen externen Dienstleister erfolgen.
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EigenverbrauchslösungWelche Energiegemeinschaften gibt es?
Vergleich EVG, vEVG, ZEV, vZEV, LEG

Es gelten für den Anschluss und den Betrieb der Anlage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen «Energieprodukte» und alle der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumente des EWR, welche in Bezug auf den Anschluss und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie verfasst wurden und auf der offiziellen Internetseite des EWR abrufbar sind, sowie die Branchendokumente des VSE und die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen analog.
