Kennzeichnungspflicht
Die Herkunft des Stroms ist gemäss Energiegesetz kennzeichnungspflichtig.
Einmal jährlich veröffentlichen wir in der sogenannten Stromkennzeichnung die Produktionsherkunft des von uns in Summe an die Endverbraucherinnen und -verbraucher in der Grundversorgung gelieferten Stroms.
Der 2024 an unsere Kunden gelieferte Strom wurde produziert aus:

Wasserkraft CHGeförderter StromÜbrige erneuerbare EnergienKernenergie