Kennzeichnungspflicht
Die Herkunft des Stroms ist gemäss Energiegesetz kennzeichnungspflichtig.
Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Zusammensetzung des gelieferten Stroms gemäss den Stromprodukten des EWR für die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung sowie den Lieferantenmix für sämtliche durch das EWR belieferte Endkunden.
Stromkennzeichnung
Der 2025 an unsere Kunden gelieferte Strom wurde produziert aus:
Lieferantenmix

Basis-Strom

Natur-Strom

AKW-Strom
