Der Stromgesamtpreis besteht aus drei Teilen:
1. Energie*
- Gewähltes Stromprodukt
*Kosten für den von Ihnen verbrauchten Strom, abhängig vom gewählten Stromprodukt.
2. Netznutzung*
- Netzkosten
Der Grundpreis (Fr. pro Monat) deckt einen Teil der Netzkosten und stellt einen sogenannter Sockelbeitrag dar, welcher unabhängig von der effektiv bezogenen Strommenge geschuldet ist.
Der Arbeitspreis (Rp. pro kWh) deckt einen Teil der Netzkosten und stellt einen Mengenbeitrag dar, welcher entsprechend der bezogenen Strommenge in Rechnung gestellt wird.
Grundpreis und Arbeitspreis zusammen dienen der Deckung der Netzkosten des Verteilnetzes, einschliesslich der vorgelagerten Übertragungsnetze. - Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid (Zuschlag des Übertragungsnetzbetreibers Swissgrid für notwendige Dienstleistungen wie Spannungs- und Frequenzhaltung, Leistungsvorhaltung etc.)
- Winterreserve (gemäss Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter.
- Solidarisierte Kosten ab 2026 (Netzverstärkungskosten, welche aufgrund von Einspeisungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien anfallen)
*Infrastrukturkosten für Transport und Verteilung der Energie im schweizerischen Stromnetz.
3. Kosten für das Messwesen
- Messkostenbeitrag für den Betrieb, den Unterhalt und das eingesetzte Kapital für das Messwesen.
Bis Ende 2025 sind diese Kosten in die Netzkosten integriert (Grundpreis + Arbeitspreis). Ab 2026 müssen die Messkosten separat und als monatlicher Beitrag erhoben werden.
4. Abgaben
- Gesetzliche Förderabgabe gemäss Energiegesetz (Netzzuschlag)
- Gemeinwesen (Abgaben und Leistungen an die Gemeinden)
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