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Stromunterbruch

Was tun bei einem Stromunterbruch?

Stromunterbrüche und Netzstörungen

Die Mitarbeitenden des EWR planen, bauen und unterhalten die Netze und Anlagen sorgfältig und gewissenhaft. Ein grosses Augenmerk wird auf den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Anlagen gelegt. Stromunterbrüche und Netzstörungen sind jedoch allen Bemühungen zum Trotz nicht restlos auszuschliessen. Bedingt durch Unwettereinflüsse, Störungen im vorgelagerten Netz oder andere Ereignisse. Mit zunehmenden dezentralen Einspeisungen, wie zum Beispiel durch den stetigen Ausbau von PV-Anlagen, steigen Volatilität und Wechselwirkung zwischen Produktion und Verbrauch. Dies ist eine der grösseren Herausforderungen der kommenden Jahre.

Was ist bei einem Stromunterbruch zu tun und wie können Sie sich auf Netzstörungen vorbereiten? Nachfolgend sind ein paar Fragen sowie zugehörige Antworten aufgeführt. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie, uns zu kontaktieren.

Fragen und Antworten

Warum gibt es Stromunterbrüche?

Ein Unterbruch in der Stromlieferung kann infolge Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an den Leitungen und Anlagen notwendig sein – wir sprechen dann von einem geplanten Unterbruch. Oder wegen einer Störung (technischer Defekt, Unwetter etc.) ungeplant auftreten. Ein geplanter Stromunterbruch wird den betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.

Wie bereite ich mich auf einen geplanten Stromunterbruch vor?

  • Sichern Sie am Computer Ihre Daten und fahren Sie ihn herunter.
  • Trennen Sie nicht benötigte elektrische Geräte vom Netz und schalten Sie Backofen und Herd aus.
  • Informieren Sie Mitbewohnerinnen und Mitbewohner über den geplanten Stromunterbruch.
  • Halten Sie bei Bedarf Taschenlampen bereit.
  • Lassen sie eine Beleuchtungsstelle (vorzugsweise im Gang) eingeschaltet. Damit erkennen Sie, wann die Stromzufuhr unterbrochen bzw. wieder zugeschaltet wird.
  • Benutzen Sie keine Personenaufzüge unmittelbar vor dem geplanten Ausschaltzeitpunkt.

Was mache ich während einem Stromunterbruch?

  • Öffnen Sie Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nur kurz, um Kälteverlust zu vermeiden.

 

Wenn der Stromunterbruch infolge einer Störung ungeplant erfolgt ist, befolgen Sie zusätzlich folgende Punkte:

  • Schalten Sie Herd und Backofen aus. Das gilt insbesondere für Geräte mit Drehwahlschalter. Die Stromzufuhr kann jederzeit wieder hergestellt werden – ein unbeaufsichtigter Herd kann dann zu einem Küchenbrand führen!

Stimmen die mitgeteilten Unterbruchszeiten?

Innerhalb des angegebenen Zeitraums wird die Stromzufuhr unterbrochen. Unterhaltsarbeiten, insbesondere auf Baustellen, lassen sich jedoch nicht auf die Minute genau planen. Deshalb wird meist etwas mehr Zeit eingeplant. Das kann dazu führen, dass die Stromzufuhr auch vor der mitgeteilten Einschaltzeit wieder sichergestellt werden kann.

Was bringt eine USV-Anlage und wer braucht sie?

USV bedeutet unterbrechungsfreie Stromversorgung und liefert, wie der Name sagt, unterbruchsfrei Strom. Diese Geräte arbeiten mit Batterien, die den Strom zwischenspeichern und bei einem Unterbruch an die Geräte abgeben, die an die USV angeschlossen sind. Wenn die eingebauten Batterien entleert sind, liefert auch eine USV-Anlage keinen Strom mehr. Aus diesem Grund sind USV-Anlagen primär dazu gedacht, EDV-System zu stützen, Datenverluste zu vermeiden und Zeit für das ordentliche Herunterfahren der Systeme zu gewinnen. Meist gelangen USV-Systeme bei Serveranlagen zur Anwendung. Wichtig ist, die USV-Anlage regelmässig zu warten, damit diese im Fall der Fälle auch wie erwartet ihren Dienst verrichtet.

Soll ich eine Notstromgruppe anschaffen?

Bei einer Notstromgruppe handelt es sich im klassischen Sinn meist um einen Verbrennungsmotor mit einem nachgeschalteten Generator zur Stromproduktion. Ein Einsatz macht Sinn, um die Stromzufuhr für sensible oder wichtige (Produktions-)Prozesse im Dienstleistungssektor oder in der Industrie zu gewährleisten. Auf Stufe Haushalt oder Kleingewerbe ist dies meist nicht der Fall. Eine Notstromgruppe benötigt beim Start immer eine gewisse Zeit, bis sie die Stromzufuhr bereitstellen kann. Diese «Totzeit» ist je nach Anwendung mit einer USV-Anlage zu überbrücken. Auch ist an die Bevorratung und die Haltbarkeit (Lagerfähigkeit) des Treibstoffes zu denken.

Bin ich mit meiner Photovoltaik-Anlage unabhängig?

Nein, in der Regel nicht. Damit im Falle eines Stromunterbruchs die ungewollte und gefährliche Rückspeisung aus PV-Anlagen in das Stromnetz vermieden wird, trennen sich PV-Anlagen bzw. deren Wechselrichter vom Netz und speisen erst bei Rückkehr der Netzspannung wieder ein. Will man die PV-Anlage als Netz-unabhängige Stromversorgung nutzen, muss diese sogenannt «Insel-fähig» sein. Dabei erkennen spezielle Wechselrichter einen Stromunterbruch und trennen über zusätzliche Schaltelemente die Hausinstallation oder Teile davon vom Netz. Dadurch ergibt sich eine «Insel», die von der PV-Anlage versorgt werden kann.

Wieso ist mein Gerät nach einem Stromunterbruch defekt?

Stromunterbrüche, ob geplant oder ungeplant, oder Gewitter verursachen unter Umständen gewisse Spannungs- und Frequenzschwankungen sowie Schaltspitzen. Dies ist systembedingt und lässt sich nicht vermeiden. Deshalb müssen an das Stromnetz angeschlossene Geräte über eine gewisse «Isolations-Immunität» verfügen, die unter anderem in der Norm SN EN 60664-1 beschrieben ist. Geräte, die diese Norm nicht erfüllen, und auch «gealterte» Geräte können jedoch defekt gehen. Vorsicht ist hier vor allem bei Billigprodukten geboten.
Als zusätzlichen Schutz vor möglicherweise auftretenden Spannungsspitzen können in der Hausinstallation sogenannte Überspannungsableiter installiert werden. Bei Neuinstallationen und bei Renovationen ab einer bestimmten Kostensumme sind diese vorgeschrieben. Bestehende Installationen können nachgerüstet werden. Fragen Sie hierzu Ihre Elektrikerin oder Ihren Elektriker.

Haftet das EWR für einen Stromunterbruch?

Nein, die Elektrizitätsversorger haften nicht für das Nichtliefern des Stromes. Im Weiteren gilt gemäss Art. 15, Abs. 2 der AGB von EWR, dass den Endverbrauchern keinen Anspruch auf Ersatz von mittelbarem oder unmittelbarem Schaden, der aus Spannungs- und Frequenzschwankungen, störenden Netzrückwirkungen sowie aus Unterbrechungen oder Einschränkungen des Netzbetriebs oder der Stromabgabe erwächst, sofern nicht grobfahrlässiges oder absichtlich fehlerhaftes Verhalten der einen oder anderen Partei als Ursache vorliegt.