Rückblick auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2024
Bei schönem Sommerwetter durfte der Verwaltungsrat des EWR über 350 Genossenschafterinnen und Genossenschafter mit Begleitung sowie geladene Gäste zur Generalversammlung empfangen. Nach einem Begrüssungs-Apéro auf der Dachterrasse wurde die Generalversammlung im kühleren Versammlungsraum abgehalten. Wir blicken auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2024 zurück. Sämtliche Anträge wurden einstimmig genehmigt und die Strom- und Wasserkunden des EWR werden im kommenden Jahr mittels einer Gutschrift «rückwirkend» am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Mit Frau Barbara Bosshart wurde erstmals eine Frau in den Verwaltungsrat des EWR gewählt. In Anschluss an die Versammlung haben die GV-Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Abend bei einem reichhaltigen Vorspeisenbuffet sowie Hauptgang und Dessert und interessanten Gesprächen die diesjährige Generalversammlung ausklingen lassen.
Aus dem Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat traf sich im vergangenen Jahr zu vier ordentlichen Sitzungen. Zusätzlich widmete er sich im Rahmen eines Workshops im Herbst intensiv strategischen Themen wie Batteriespeicher, Mantelerlass und Wasserkraft. Die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung ermöglichte es, fundierte und zeitgerechte Entscheidungen zu treffen – sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene.
Verstärkung des Verwaltungsrats
Wie an der letzten Generalversammlung angekündigt, wurde der Verwaltungsrat wieder auf fünf Mitglieder erweitert. Frau Barbara Bosshart wurde einstimmig gewählt. Mit ihrer Erfahrung in Unternehmensführung, Marketing und Mitarbeiterführung sowie ihrer lokalen Verankerung stellt sie eine wertvolle Ergänzung dar.
Themen aus dem Betrieb
Smart Metering – Roll-Out gestartet
Der Aufbau und der Betrieb eines Smart-Meter-Systems ist ein gesetzlicher Auftrag. Das vom EWR gewählte System nutzt das bestehende Stromnetz zur netzgebundenen Kommunikation – eine sichere und effiziente Lösung ohne Internet- oder WLAN-Anbindung. Für spezielle Fälle, wie Hochspannungskunden mit eigenen Trafostationen, erfolgt die Anbindung über die bestehenden Mobilfunknetze (GSM, LTE).
Der Roll-Out ist 2025 erfolgreich gestartet: Bereits 1’000 neue Smart Meter sind installiert und in Betrieb. Parallel dazu wird die Kommunikations-Infrastruktur für den Datentransport über das bestehende Stromnetz weiter ausgebaut. Bis Ende 2027 müssen mindestens 80 % aller Messstellen mit Smart Metern ausgerüstet sein. Die restlichen 20 % der klassischen Zähler dürfen bis zum Ende ihrer Lebensdauer weiterverwendet werden. EWR hat jedoch das Ziel sämtliche Messstellen mit den neuen Smart Metern auszurüsten und allen Kundinnen und Kunden die damit verbundenen Funktionen anzubieten.
Gesetzliche Neuerungen – Mantelerlass und Energieeinkauf
Mit dem neuen Gesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) ergeben sich wichtige Änderungen für Endverteiler wie das EWR:
- 20 % der Energie für die Grundversorgung müssen aus erneuerbaren Quellen stammen – und zwar aus eigenen Kraftwerken oder Beteiligungen.
- Diese Energie muss zu Gestehungskosten bereitgestellt werden, unabhängig vom Marktpreis.
- Mindestens 50 % der in diesen Kraftwerken produzierten Energie müssen in der Grundversorgung abgesetzt werden. Diese Quote kann erst reduziert werden, wenn mindestens 80 % des Bedarfs der Grundversorgung gedeckt ist.
- Auch lokale PV-Einspeisung kann zur Erfüllung dieser Quote beitragen.
Für das EWR bedeutet das konkret:
Es erfolgt keine Vollversorgung mehr durch SN Energie AG. Stattdessen wird lokale PV-Energie verstärkt in die Grundversorgung integriert. Fehlmengen werden strukturiert am Markt eingekauft – in mehreren Tranchen und über mehrere Jahre verteilt.
Änderungen für PV-Betreiber
Überschüssige Energie aus Photovoltaikanlagen muss weiterhin vom jeweiligen lokalen Netzbetreiber abgenommen und vergütet werden. Neu gelten jedoch schweizweit harmonisierte Einspeisevergütungen. Können sich Produzent und Netzbetreiber nicht auf einen Preis einigen, gilt der vom Bundesamt für Energie quartalsweise publizierte Marktreferenzpreis.
Themen aus dem Geschäftsbericht
Im Geschäftsjahr 2024 konnte unser Unternehmen einen Jahresgewinn von CHF 838’890.27 erzielen. Dies ist ein erfreuliches Ergebnis, das die solide finanzielle Basis unseres Unternehmens unterstreicht.
Das ausgewiesene Eigenkapital hat sich um rund TCHF 800 erhöht und beträgt weiterhin 52% der ausgewiesenen Bilanzsumme (ohne Berücksichtigung der stillen Reserven sowie der Rückstellungen mit Eigenkapitalcharakter). Diese starke Eigenkapitalbasis gibt uns die notwendige Stabilität und Flexibilität, um auch in Zukunft erfolgreich zu agieren.
Unsere Kundinnen und Kunden profitieren ebenfalls von diesem Erfolg. Im Sinne einer Erfolgsbeteiligung wurde im Jahresabschluss 2024 eine Rückstellung in der Höhe von CHF 800’000 gebildet. Diese wird in Form einer Gutschrift und in Abhängigkeit der im Jahr 2024 bezogenen Strom (Energie)- und Wassermenge entrichtet und an der Schlussrechnung 2025 in Abzug gebracht. Dies steht im Einklang mit den genossenschaftlichen Werten und dient der Stärkung der Kundenzufriedenheit.
Dank des erfreulichen Ergebnisses wird der Anteilschein der Genossenschaftsmitglieder mit dem gesetzlichen Maximum von 6% verzinst.
Den Geschäftsbericht 2024 finden Sie hier: Geschäftsbericht 2024
Weitere Themen
Statutenrevision
Im Zuge der Aktienrechtsrevision und der Erfahrungen aus der Covid-Pandemie wurde eine umfassende Statutenrevision erarbeitet. Nach Vernehmlassung und juristischer Prüfung wurden die neuen, modernisierten Statuten an der GV einstimmig angenommen.
Brennende Fragen der Genossenschaftsmitglieder
Frage zu PV-Ausbau und Speicherlösungen
Der starke Zubau von Photovoltaikanlagen stellt das Netz vor Herausforderungen. Besonders zur Mittagszeit kommt es zu Belastungsspitzen. Das EWR prüft daher Investitionen in Grossbatterien sowie die Förderung dezentraler Speicherlösungen. Ziel ist eine koordinierte Steuerung zur Erhöhung der Netzstabilität und Effizienz.
PFAS – wie sicher ist unser Trinkwasser
Die sogenannten Ewigkeitschemikalien PFAS stehen zunehmend im Fokus und werden derzeit durch die gesetzgebenden Behörden auf deren Gesundheits-Relevanz überprüft. Für das EWR gilt: Alle gemessenen Konzentrationen dieser Stoffe in unserem Trinkwasser liegen um den Faktor 150 bzw. 300 deutlich unter den aktuell gültigen Grenzwerten oder sind erst gar nicht nachweisbar. Wir beobachten die Entwicklungen aufmerksam und stehen im Austausch mit den zuständigen Fachstellen hinsichtlich künftiger Grenzwertanpassungen, um auch in Zukunft weiterhin einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.
Danke
Danke für Ihr Vertrauen
Diese positiven Entwicklungen sind nur dank eines engagierten Teams möglich. Der Verwaltungsrat dankt der Geschäftsleitung und allen Mitarbeitenden des EWR herzlich für ihren Einsatz. Grosser Dank gebührt zudem den Genossenschaftsmitgliedern, die mit ihrem Engagement und mit ihrer Unterstützung die Genossenschaft vorwärtsbringen. Gemeinsam gestalten wir die Energie- und Wasserzukunft – sicher, nachhaltig und verantwortungsvoll.