Kundenportal

Nutzen Sie noch rechtzeitig steuerliche Vorteile

In vielen älteren Gebäuden – insbesondere solchen, die vor dem Asbestverbot 1990 gebaut oder davor umfassend renoviert wurden – sind noch möglicherweise asbesthaltige Elektroverteilungen in Betrieb.

Von asbesthaltigen Elektroverteilungen geht für Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel im normalen Alltag keine unmittelbare Gefahr aus. Jedoch entsteht ein erhöhtes Risikopotential durch die Freisetzung von Asbestfasern bei bestimmten Arbeiten an solchen Verteilungen.

Dazu gehören insbesondere sämtliche Arbeiten im Innenraum der Verteilung oder z. B. bei Demontage oder Ergänzung von Sicherungselementen. Auch beim Ersetzen von Strom-Zählern kann die Freisetzung von Asbestfasern nicht ausgeschlossen werden. Zum vorsorglichen Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeitenden sowie unserer Kundinnen und Kunden haben wir mit sofortiger Wirkung eine diesbezügliche interne Sicherheitsweisung erlassen. Demzufolge werden keine Montage- oder Demontagearbeiten von Rundsteuerempfängern oder Strom-Zählern vorgenommen, die auf asbesthaltigen Verteilungen montiert sind.

Wir empfehlen Eigentümerinnen und Eigentümern dringend, asbesthaltige Elektroverteilungen zeitnah aus folgenden Gründen ersetzen zu lassen:

  • Die Freisetzung von Asbestfasern kann Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
  • Die Verteilungen mit Jahrgang 1990 oder älter haben ihr «Lebensende» erreicht.
  • Erweiterungen (z. B. beim Bau einer Solaranlage) können nicht mehr durchgeführt werden.
  • Der Ersatz kann nur noch bis voraussichtlich Ende 2028 steuerlich abgesetzt werden.

Der Ersatz einer asbesthaltigen Verteilung muss durch eine hierfür spezialisierte Unternehmung ausgeführt werden. Ihr Elektro-Installationsunternehmen berät Sie gerne hierzu.

Angebot des EWR

Müssen im Zuge einer Asbestsanierung EWR-Zähler oder Rundsteuergeräte entfernt und wieder montiert werden, übernimmt das EWR diese Arbeiten kostenlos – bis Ende 2028.