Netzeinspeisung aus Photovoltaik-Anlagen wird begrenzt
Strom aus Photovoltaik-Anlagen (kurz PV-Anlagen) bildet einen wesentlichen Bestandteil der schweizerischen Energiestrategie 2050. Dereinst sollen rund 40 % der schweizerischen Stromerzeugung aus PV-Anlagen stammen. Strom aus PV-Anlagen wird lokal produziert und gilt als nachhaltig. Das verringert den Ausstoss von klimaschädlichen Gasen und verhilft uns in der Stromproduktion zu mehr Unabhängigkeit. Stand 2024 wurden etwas mehr als 7 % der schweizerischen Stromproduktion durch PV-Anlagen erzeugt. Bis zum Ziel von 40 % ist also noch ein beachtlicher Weg zu begehen.
Naturgegeben einerseits und aus Sicht des Stromverbrauchs andererseits ist die Stromproduktion aus PV-Anlagen mit zwei wesentlichen Nachteilen verbunden. Entsprechend dem Verlauf der Sonne wird zur Mittagszeit am meisten Strom produziert, im Sommerhalbjahr deutlich mehr als im Winterhalbjahr. Bereits heute ist an sonnigen Sommertagen zu Mittag die Stromproduktion in unserem Netzgebiet grösser als der zeitgleiche Verbrauch. Dies hat zur Folge, dass die überschüssig produzierte Energie in das vorgelagerte Netz zurück geliefert werden muss. Auch machen sich zur Mittagszeit die ersten Engpässe im lokalen Stromnetz bemerkbar. Vermehrt sind einzelne Kabel aufgrund ihrer ursprünglichen Dimensionierung nicht darauf ausgelegt, grosse Mengen lokal produzierten Strom aufzunehmen. Es kommt zum Stau, ähnlich wie bei einer Autobahn im Berufsverkehr. Mit zunehmendem Ausbau der PV-Anlagen wird sich dies flächendeckend verschärfen. Das ist ein schweizweites Problem und muss angegangen werden.

Der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit dem Mantelerlass, den Anpassungen im Energiegesetz und dem Stromversorgungsgesetz (Volksabstimmung vom Juni 2024), die Möglichkeit zur Limitierung der Einspeiseleistung geschaffen. Die Netzbetreiber wurden ermächtigt, ab 1. Januar 2026 die Einspeiseleistung von PV-Anlagen zu begrenzen. Bis zu einer Einbusse von 3 % der Jahresproduktion kann dies ohne Entschädigung erfolgen. 3 % klingt erstmal nicht nach viel – für die
Stromnetze ist dies dennoch bedeutend. Wir erinnern uns, PV-Strom wird vor allem am Mittag und im Sommer in grossen Mengen produziert. Wird nun diese Produktionsleistung auf 70 % begrenzt, so betrifft dies genau diese Zeitfenster, an welchen die Stromnetze potentiell überlastet werden.
Wie aus der Grafik (oben) ersichtlich ist, werden mit einer Leistungsbegrenzung «nur» die obersten Produktionsspitzen abgeschnitten. Die durchschnittliche Jahresproduktion wird lediglich um 3 % reduziert, während die Stromnetze ein um 30 % tieferen Spitzenstrom bewältigen müssen.
Was wären die Alternativen? Anstelle der Leistungsbegrenzung könnten die Stromnetze ausgebaut werden. Das EWR hat in einer Netzstudie die Auswirkungen der Energiestrategie 2050 auf das eigene Stromnetz untersucht. Durch die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % könnte auf teure Netzverstärkungen verzichtet werden, durch die sonst rund 6 Mio. CHF zusätzliche Kosten anfallen würden. Auf Basis des Energieverbrauchs hochgerechnet, bedeutet das für die Schweiz ein Betrag von 4,2 Mrd. CHF. Ein Betrag, den die Endverbraucher und -verbraucherinnen über die Netznutzung zu bezahlen hätten. Zudem ist zu
bedenken, dass selbst wenn die Netze ausgebaut werden würden, die Leistung der PV-Produktion zu Mittag dereinst den zeitgleichen Verbrauchsbedarf um ca. den Faktor 3 übertreffen und es in der Folge gezwungenermassen (ohnehin) zu Leistungsbegrenzungen kommen würde. Aus diesem Grund ist es nicht nur technisch notwendig, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll, die Einspeiseleistung bereits ab 2026 zu begrenzen.
Umsetzung erfolgt ab 2026
Das EWR wird die Leistungsbegrenzung von PV-Anlagen ab 2026 einfordern. Künftige Anlagen werden mit der Inbetriebnahme begrenzt. Betreiber von Bestandsanlagen müssen die Begrenzung mit einer vorgegebenen Frist umsetzen. Die PV-Anlagenbetreiber werden hierzu mit einem separaten Schreiben informiert.
Weitere Massnahmen
Zusätzlich zur Begrenzung der Einspeiseleistung soll der Eigenverbrauch, vor allem zur Mittagszeit, erhöht werden. Hierzu soll die Erwärmung des Brauchwassers über Mittag erfolgen. Historisch bedingt und begründet im damals günstigeren Nachttarif, erfolgte dies bis anhin in der Nacht in der Regel ab Mitternacht. Hierzu ist aber kein Anlass mehr gegeben und wir werden ab 2026 das Erwärmen des Brauchwassers, die sogenannte Boiler-Ladung, auf die Mittagszeit verlegen. Sie brauchen hierfür nichts zu unternehmen, die entsprechenden Umstellungen wird das EWR für Sie vornehmen. Dies erhöht den Eigenverbrauch und spart externe Stromkosten: Ein Gewinn für alle.