Gemeinsam Energie nutzen
Eine Energiegemeinschaft ermöglicht es, vor Ort selbst produzierten Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Eigentümerinnen und Eigentümer einer Solaranlage können den Strom direkt den Bewohnenden einer Liegenschaft zur Verfügung stellen. Dadurch steigt der Eigenverbrauch der Solaranlage. Der Gesetzgeber hat verschiedene Modelle von Energiegemeinschaften vorgesehen. Die Eigenverbrauchsgemeinschaft (kurz EVG «Mein Strom») des EWR ist die einfachste und kundenfreundlichste Lösung für unsere Region.
EVG «Mein Strom» von EWR – die unkomplizierteste Form der Energiegemeinschaft
Die EVG «Mein Strom» von EWR ist die ideale Lösung für alle, die Solarstrom produzieren und möglichst einfach gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Gebäudes nutzen möchten. Sie richtet sich an Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeliegenschaften, die ihren selbst produzierten Strom direkt und unkompliziert verteilen wollen.

Wie funktioniert die EVG?
Aus Eigentümersicht:
Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit einer Solaranlage und wollen den produzierten Strom an die Mieterinnen und Mieter verkaufen, ohne sich um die Erfassung und Abrechnung der Strommengen kümmern zu müssen? Dann ist eine EVG «Mein Strom» des EWR genau die richtige Lösung für Sie. EWR erfasst mit geeichten Strom-Zählern die Stromproduktion sowie die Verbrauchswerte. Durch die zeitgleiche Erfassung kann EWR exakt zuordnen, wer zu welchem Zeitpunkt wie viel Solarstrom genutzt hat und wie viel Strom ergänzend aus dem Netz bezogen wurde. EWR stellt den bezogenen Strom wie gewohnt in Rechnung und weist den Solarstrom und den Strombezug aus dem Netz separat und transparent aus. Die
Erlöse aus dem Solarstrombezug werden der Eigentümerin, dem Eigentümer der Solaranlage ohne Abzug und unter Berücksichtigung der MWST-Vorgaben gutgeschrieben. Ein allfälliger, überschüssig produzierter Solarstromanteil wird ins Netz rückgespeist und ebenfalls gutgeschrieben.
Erweiterbar auf benachbarte Liegenschaften:
Mit einer virtuellen EVG (vEVG) können sogar benachbarte Häuser ohne eigene Solaranlage an der Eigenverbrauchsgemeinschaft teilnehmen – sofern die vorgelagerte Netz- Infrastruktur dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zulässt.
Aus Sicht der Mietenden/Kundinnen und Kunden:
Wie können Sie als Endkundinnen und -kunden von dem auf Ihrer Liegenschaft produzierten Solarstrom profitieren? Der Solarstrombezug «Mein Strom» ist günstiger als der Strombezug aus dem Netz. Gleichzeitig beziehen Sie den vor Ort erzeugten und erneuerbaren Strom. Eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Sache. Die Teilnahme an der EVG «Mein Strom» ist freiwillig.
Anfang 2026 startete mit der Unterquerung der Amriswilerstrasse eine aufwendigere Arbeitsphase, da neben Verlegearbeiten unter Verkehr auch noch ein Anschluss an das bestehende Trinkwasserverteilnetz erstellt werden musste (s. Abbildung 4). Bis Ende Januar konnte nach der erfolgreichen Querung der Amriswilerstrasse auch der Leitungsbau bis zum Anschlusspunkt an die bestehende Reservoirleitung fertiggestellt werden (s. Abbildung 5). Seit Februar laufen nun die Abschlussarbeiten entlang des Leitungsverlaufs (Abschluss Eindecken, Ansaat) und die Fertigstellung eines Klappenschachtes im Bereich der Scheibenstrasse. Diese Klappen erfüllen als Absperr- und Entlüftungselemente betriebliche Zwecke. Mit Abschluss dieser Arbeiten, die noch andauern, wird die erste Etappe fertiggestellt.

Welche weiteren Formen von Energiegemeinschaften gibt es noch?
Mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) sowie der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gibt es weitere Möglichkeiten, eine Energiegemeinschaft zu bilden.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) entsteht, wenn mehrere Parteien innerhalb derselben Liegenschaft gemeinsam den lokal produzierten Solarstrom nutzen. Dazu werden alle Beteiligten an einem einzigen Netz-Anschlusspunkt zusammengefasst und treten gegenüber dem EWR als ein gemeinsamer Kunde auf. Der produzierte Solarstrom wird innerhalb der Liegenschaft verteilt. Die interne Abrechnung und Organisation übernimmt der ZEV selbst – nicht EWR. EWR stellt lediglich auf Wunsch die Messdaten zur Verfügung. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und entsprechend der Tarifordnung durch EWR vergütet.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) geht geografisch einen Schritt weiter. Sie ermöglicht es seit 2026, dass Produzenten und Verbraucher innerhalb derselben Gemeinde lokal erzeugten Strom untereinander teilen – und dabei das öffentliche Verteilnetz zu vergünstigten Tarifen nutzen.
Produzenten, Nutzer und Speicherbetreiber schliessen sich gemeinsam innerhalb einer Gemeinde zusammen. Das öffentliche Verteilnetz darf hierzu mit einschränkenden Bedingungen genutzt werden – mit einem Abschlag auf die Netz-Nutzungskosten von 20 % oder 40 %. Letzteres ist abhängig von der Anzahl der genutzten Netzebenen. EWR stellt die Energie und Netz-Nutzungskosten den einzelnen Teilnehmern direkt in Rechnung und berechnet den Netz-Nutzungsabschlag auf den transportierten Solarstrom. Die interne Abrechnung der innerhalb der LEG erzeugten und genutzten Solarenergie übernimmt die Gemeinschaft selbst.
